Allgemeine Bestimmungen
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Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Immobilienmaklers (im Folgenden: Allgemeine Geschäftsbedingungen) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen dem Immobilienmakler (im Folgenden: Makler) und der natürlichen oder juristischen Person (im Folgenden: Auftraggeber), die einen schriftlichen Vertrag abschließt mit dem Makler auf Vermittlung. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integraler Bestandteil des zwischen dem Mediator und dem Auftraggeber geschlossenen Mediationsvertrags.
Artikel 2.
Einzelne Begriffe und Bezeichnungen im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben folgende Bedeutung:
Immobilienmakler - TST Group doo, Put Bokanjca 52, 23000 Zadar
Unter Immobilienvermittlung versteht man Tätigkeiten eines Immobilienmaklers, die sich auf die Verbindung zwischen dem Auftraggeber und einem Dritten sowie auf Verhandlungen und Vorbereitungen zum Abschluss von Rechtsgeschäften beziehen, deren Gegenstand eine bestimmte Immobilie ist, insbesondere beim Kauf , Verkauf, Tausch, Vermietung, Leasing usw.
Der Auftraggeber ist eine natürliche oder juristische Person, die mit einem Immobilienmakler (Verkäufer, Käufer, Mieter, Vermieter, Vermieter, Pächter und weiteren möglichen Immobilienbeteiligten) einen schriftlichen Vermittlungsvertrag abschließt.
Die Vermittlungsgebühr ist der Betrag, den der Auftraggeber dem Vermittler für Vermittlungsleistungen zahlen muss.
IMMOBILIENANGEBOT
Artikel 3.
Unser Angebot basiert auf den Informationen, die wir vom Kunden schriftlich und mündlich erhalten. Es besteht die Möglichkeit eines Fehlers in der Beschreibung und dem Preis der Immobilie sowie die Möglichkeit, dass die beworbene Immobilie bereits verkauft oder vermietet wurde oder der Eigentümer der Immobilie den Verkauf aufgegeben hat.
Der Empfänger (Auftraggeber) hat unsere Angebote und Mitteilungen als Geschäftsgeheimnis zu behandeln und darf sie nur mit unserer schriftlichen Zustimmung an Dritte weitergeben.
IMMOBILIENPREISE
Artikel 4.
Die Immobilienpreise werden in Euro ausgedrückt und sind in HRK-Äquivalenten zu zahlen.
MEDIATIONSVEREINBARUNG
Artikel 5.
Der Mediationsvertrag verpflichtet den Mediator dazu, dem Klienten eine Person zu vermitteln, die mit ihm über den Abschluss eines Vertrages verhandelt, und der Klient verpflichtet sich, ihm eine bestimmte Provision zu zahlen, wenn der Vertrag zustande kommt.
Der Mediationsvertrag (im Folgenden: Mediationsvertrag) kommt zwischen dem Mediator und dem Mandanten zustande. Im Maklervertrag sind die für den Verkauf/Kauf einer Immobilie wesentlichen Daten wahrheitsgemäß, genau und vollständig anzugeben.
MAKLERGEBÜHR
Artikel 6.
Der Mediator für die Mediation hat Anspruch auf eine Mediationsgebühr in Höhe von insgesamt 3% (im Folgenden: Gebühr).
Der Mediator ist verpflichtet, für seine Tätigkeit ein Honorar in der im Mediationsvertrag festgelegten Höhe zu erheben.
Der Mediator erwirbt den Anspruch auf die Mediationsvergütung in voller Höhe unmittelbar nach Abschluss der ersten zwischen den Vertragsparteien geschlossenen Rechtshandlung (Vorvertrag oder Kaufvertrag).
Auf den Entschädigungsbetrag werden 25% Mehrwertsteuer erhoben
AN UND VERKAUF
Die Provision wird prozentual vom Gesamtbetrag des Kaufpreises berechnet
Höchste Gesamtprovision 6%
EINKAUFEN
Maklerprovision beim Verkauf von Immobilien (wird vom Verkäufer berechnet) 2-4 %, jedoch nicht weniger als 7.500,00 HRK
VERKAUF
Maklerprovision beim Kauf einer Immobilie (wird dem Käufer in Rechnung gestellt, wenn wir eine Immobilie suchen, die nicht in unserem Angebot enthalten ist) 1-3 %, jedoch nicht weniger als 7.000,00 HRK
ERSATZ
Beim Immobilientausch wird von jeder Tauschpartei eine Provision erhoben, und der Prozentsatz wird aus dem Wert der Immobilie berechnet, die die Partei durch den Tausch von 2-3 % erworben hat, jedoch nicht weniger als 8.000,00 HRK.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 7.
Für Beziehungen zwischen dem Vermittler und der Agentur sowie anderen betroffenen Personen, die nicht durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den Vermittlungsvertrag geregelt werden, gelten die Bestimmungen des Immobilienvermittlungsgesetzes und des Pflichtbeziehungsgesetzes. Für Rechtsstreitigkeiten ist das örtlich zuständige Gericht zuständig.